Rüstungskonzerne raus aus den Unis
Anm.: An den Zahlen in eckigen Klammern sind entsprechende Quellen verlinkt
Es ist auch anno 2011 kein Geheimnis: Die Bildungsfinanzierung von Bund und Ländern reicht nicht aus, um öffentliche Bildungseinrichtungen angemessen auszustatten. Konzerne und private Profiteure der Wirtschaftskrise werden nicht genügend besteuert und somit sind die öffentlichen Kassen leer. Die Folge: Schulen und Hochschulen kooperieren mit Rüstungsfirmen, um die eigenen Budgets aufzubessern.
Klare Beschlusslage: Rüstungsforschung tabu
Im Zuge des zweiten Golfkriegs beschloss der Senat der Uni Konstanz 1991 , „dass Forschung für Rüstungszwecke, insbesondere zur Erzeugung von Massenvernichtungswaffen an der Universität Konstanz keinen Platz hat und auch in Zukunft keinen Platz haben wird.“[1]
Gegen Senatsbeschluss wird verstoßen
Doch wird die Sachlage um des lieben Geldes Willen offensichtlich ignoriert. Der lange Zeitraum und die Tatsache, dass ein Verbot von Rüstungsforschung nicht in der Grundordnung (sozusagen die „Hausordnung“) der Universität verankert ist, macht es dem Rektorat an dieser Stelle offensichtlich einfach, den derzeit existierenden Vorkooperationsvertrag zwischen der Universität Konstanz und ASTRIUM zu rechtfertigen. ASTRIUM, das ist eine Tochterfirma des milliardenschweren Luft-, Raumfahrt- und Rüstungsunternehmens EADS[2] , u.a. mit Standort in Friedrichshafen.
Angesprochen auf den Senatsbeschluss von 1991 beteuerte Uni-Rektor Ulrich Rüdiger zunächst, es handele sich hierbei lediglich um eine Raumfahrttochter von EADS. Ein Blick auf die Internetseite von ASTRIUM verrät: „[...] Entwicklung und Herstellung von Satellitensystemen, die sowohl den zivilen als auch den militärischen Telekommunikationsmarkt bedienen.“[3] Weitere Nachforschungen ergeben Verstrickungen mit der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der EU (kurz: FRONTEX). FRONTEX ist vor allem für die „Sicherung“ der EU-Südgrenze zuständig und fällt schon seit Mitte der 90er Jahre durch massive Verstöße gegen die Genfer Flüchtlingskonvention negativ auf. Der u-AStA der Uni Konstanz veröffentlichte in seinem Info vom 1 . Juni 201 1 dazu eine ganze Menge lesenswerter Fakten.[4]
Für Gefahren sensibilisieren
Spielt es allerdings wirklich eine Rolle, ob ASTRIUM selbst Rüstungszweig ist? Mit dem ASTRIUM-Vertrag selbst können andere EADS-Subunternehmen jederzeit auf die Ergebnisse ziviler Forschung zurückgreifen und ggf. militärisch verwerten. Im Ernstfall kann durch finanziellen Einfluss (Grundlagen-) Forschung sogar gezielt gesteuert werden.
Nicht nur, dass man ohnehin schon mit Vertreibung und Blut Geld machen kann: so eine am Lehrstuhl eingespannte studentische wissenschaftliche Hilfskraft ist gleich viel billiger als fest angestelltes wissenschaftliches Personal in den EADS-Standorten.
Eigenwerbung
Zudem wirbt ein Unternehmen wie EADS bei allem was es tut auch mit Zukunftschancen im Unternehmen. Perverser Weise schrecken sie davor auch nicht vor Kindern und Jugendlichen zurück. Mit dem Ellenrieder Gymnasium Konstanz existiert seit Mitte 2010 ein Kooperationsvertrag. Gezielt werden Events wie „Jugend forscht“ gesponsert oder PraktikantInnen geworben, um sich als „ganz normales Unternehmen“ zu präsentieren. Ein öffentlicher Aufschrei wurde vom Rektorat der Schule einfach ausgesessen.
Öffentliche Einrichtungen brauchen öffentliche Gelder
Dabei werden zwischen dem Ellenrieder Gymnasium und der Uni Konstanz Parallelen deutlich: Ein Konzern spielt sich als vermeintlicher Retter von öffentlichen Einrichtungen auf. Zuvor wurde vor allem von Großkonzernen, „Topmanagern“ und Aktienspekulanten jahrzehnte lang bewirkt, dass Spitzensteuersätze sinken. Immer mehr Staatseinnahmen brachen weg. Als Folge wurden öffentliche Einrichtungen wie z.B. Krankenhäuser, öffentlicher Personenverkehr, Wassernetze etc. privatisiert, weil Kommunen, Bund und Ländern schlicht das Geld fehlt, diese öffentlich zu finanzieren. Auch und besonders Schulen und Hochschulen sind von diesem Prozess betroffen. Dieselben Firmen, die diese Steuerausfälle und die weltweite Wirtschafts- und Finanzkrise mitverursacht haben, treten jetzt wiederum privat an unterfinanzierte öffentliche Bildungsstätten heran und kooperieren mit ihnen, sofern es für sie selbst einen (Human-)Kapitalvorteil oder verwertbare Forschungsergebnisse bedeutet. Wenn dies nicht der Fall ist, so kann man damit immerhin noch das eigene Image aufpolieren.
Demokratische Kontrolle nötiger denn je
Um aber SchülerInnen und Studierenden eine möglichst unabhängige und umfassende Bildung zu garantieren, ist es notwendig, dass der öffentliche Sektor ausschließlich von Steuergeldern finanziert wird. Öffentliche Gelder sind allein schon durch Wahlen wenigstens ansatzweise demokratisch kontrollierbar und können zumindest theoretisch unabhängig von einseitigen Firmeninteressen verteilt werden – wenngleich wir hier in der Praxis entschieden Nachbesserungsbedarf sehen.
Umfassende Zivilklausel, denn: „Es gibt kein Richtiges im Falschen!“
Der Einfluss von Rüstungskonzernen im Bildungsbereich ist unserer Einschätzung nach konsequent zu bekämpfen: Wir, dielinke.SDS Uni Konstanz, fordern daher umfassende Zivilklauseln in den Gesetzgebungen der Länder sowie in allen Grundordnungen von Hochschulen. Kooperationen zwischen der Universität und Firmen, die einen wie auch immer gearteten Rüstungssektor unterhalten, müssen verboten werden. Auch Siemens oder BASF wären von so einer Regelung betroffen. Um es mit Theodor W. Adorno zu sagen: „Es gibt kein Richtiges im Falschen.“[5] Forschung hat nach unserer Auffassung ausschließlich zivilen Charakter zu haben.
Landesregierung muss Wahlversprechen einlösen
Vor 20 Jahren forderten SPD und Grüne noch unbedingten Abstand von Rüstungsforschung.[6] Umso enttäuschender ist der Sinneswandel, der sich mit der Regierungsübernahme von Grünen und SPD vollzogen hat. Die Grüne Bildungsministerin Theresia Bauer rückte von ihrer eigenen Wahlkampfforderung nach einer Zivilklausel plötzlich ab: „[...] wir werden nicht als Gesetzgeber die Vorgaben machen, was das richtige Forschungsprogramm ist und was nicht.“[7] Glaubt Ministerin Bauer ihren eigenen Satz oder weiß sie um das eventuelle Wegbrechen privater Geldquellen für die Hochschulen? Wir sagen an dieser Stelle ganz klar: Die Landesregierung steht hier in der Pflicht. Sie muss den Kurs ihrer Vorgängerregierung korrigieren, den sie einst so heftig kritisiert hat.
Forschungsfreiheit kein Freifahrtschein für Bombenbau
Dass die Freiheit von Forschung von einer Zivilklausel unzulässig berührt wäre, ist ein alter Hut von Zivilklauselgegnern. Und da beunruhigt es, dass auch Befürworter, z.B. einzelne aus den Reihen der Grünen Hochschulgruppe, die „Gefahr von Einschränkung der Forschung“ gutgläubig nachplappern: Die Aussage „die Zivilklausel widerspricht der freien Forschung“ ist schlicht an den Haaren herbeigezogen.
Der Artikel 5(3) im Grundgesetz sagt zwar aus, dass Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre frei sind. Dieser Artikel ist jedoch nicht losgelöst vom restlichen Grundgesetzzu sehen. In Artikel 26(1) steht: „Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.“ Nach dem Hamburger Professor und Friedensforscher Dieter S. Lutz kann man sagen: „Wie weit dieser Artikel reicht, beantwortet die Norm bei exakter wörtlicher Auslegung selbst: Verboten ist nicht nur die Vorbereitung eines Angriffskrieges, sondern jede beabsichtigte Handlung, die auch nur ‚geeignet‘ ist, einen Angriffskrieg ‚vorzubereiten‘. Die verbotene Friedenstörung selbst braucht also noch nicht eingetreten zu sein, der Angriffskrieg noch nicht begonnen zu haben. Nach Artikel 26 genügt bereits die bloße ‚Eignung‘. [...] “[8]
Drittmittelwerbung verbieten
Um Rüstungsforschung an den Hochschulen wirklich wirksam zu unterbinden, muss das völlige Verbot von Kooperation zwischen Bildungseinrichtung und generell allen Konzernen erfolgen. Universitäten erwerben u.a. im Zusammenhang mit Konzernkooperationen nämlich sogenannte Drittmittel, also private Gelder. An der Uni Konstanz handelt es sich dabei um ca. 50 Millionen Euro jährlich (Gesamthaushalt: ca. 120 Millionen Euro pro Jahr; Information erfragbar bei der Pressestelle der Uni Konstanz).
Die gesetzgeberische Realität und das Politikverständnis, welches in den letzten Jahren jedoch an den Tag gelegt wurde, spricht eine andere Sprache. Es liegt im Ländle an Grün-Rot, dies zu ändern. Eine bessere finanzielle Ausstattung aller Bildungseinrichtungen der BRD würde letztlich den Weg für freiere und von Konzernen unabhängige Bildung ebnen. Um Konzern-Uni-Kooperationen generell verbieten zu können, braucht es neben Zivilklauseln eine adäquate Finanzielle Ausstattung von Bildungseinrichtungen durch die öffentliche Hand. Damit Grundlagenforschung weiter stattfinden kann, müssen die Forschungsergebnisse von Hochschulen öffentlich (Stichwort: open access) zugänglich gemacht werden. So können auch einzelne Personen zukünftig ohne Restriktionen auf neue Erkenntnisse zugreifen. Rüstungsforschung, -produktion und -exporte müssen enden und für den Anfang endlich zurückgefahren werden.
Frieden vor Prestige
Zudem müssen alle an der Universität beteiligten Menschen für eine friedlich forschende Universität eintreten. Eine Zivilklausel in der Grundordnung der Universität Konstanz wäre dazu ein erster Schritt. Eine Anbiederung an Konzerne, die mit viel Geld winken, taugt hingegen nichts. Sie taugt maximal zur Erzeugung unnötigen Konkurrenzdrucks um Wirtschaftsgelder und wirtschaftskonformer Studiengänge mit wenig emanzipatorischen Gehalt. Und gerade Konkurrenzdruck steht etwa Bestrebungen aus dem Bildungsstreik oder auch der Schaffung einer friedlicheren Welt diametral entgegen.
Autor: RF